Die Übertragung von einzelnen Kunstgegenständen oder vollständigen Sammlungen auf die nächste Generation kann unter gewissen Voraussetzungen erbschaftssteuerfrei und schenkungsteuerfrei erfolgen. Wir entwickeln für unsere Mandanten steueroptimierte Übertragungsmodelle entsprechend ihres individuellen Bedarfs und ihren Vorstellungen. In enger Zusammenarbeit mit renommierten Sachverständigen und Auktionshäusern bewerten wir vollständige Sammlungen, Oldtimer, Sachgegenstände und einzelne Kunstgegenstände.
Je nach Zielsetzung stellen wir dabei den Erhalt der Sammlung als Ganzes, die steueroptimierte Übertragung an die Erben, die Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft oder den Verkauf in den Vordergrund.
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Damit Kunst- und Sachwerte unserer Mandanten erbschaftsteuerfrei übertragen werden können, bedarf es erstklassigen rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rat. Als Rechtsanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht werden wir höchsten Ansprüchen gerecht. Um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen, möchten wir Sie kennenlernen, um mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München.
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FOCUS-SPEZIAL Anwälte 2019Der Beratungsansatz von Dr. Markus Schuhmann und seiner Kanzlei für Erbrecht SCHUHMANN Rechtsanwälte wurde auch 2019 mit dem Gütesiegel TOP Rechtsanwalt im Fachbereich Erbrecht ausgezeichnet. Seit 2014 wird Dr. Schuhmann jährlich in der FOCUS-Anwaltsliste geführt. Quelle: FOCUS-SPEZIAL Ausgabe 03/2019 „Das ist Ihr Recht – 2019“. |