Ganzheitliche und rechtssichere Nachfolgekonzepte für die steueroptimierte Vermögensweitergabe

Unser Beratungsschwerpunkt im Steuerrecht & Erbschaftsteuerrecht liegt dabei in der steueroptimierten Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten ebenso wie von Todeswegen. Hierzu zählt insbesondere die Erstellung ganzheitlicher und rechtssicherer Nachfolgekonzepte unter Berücksichtigung sämtlicher ertrag- sowie erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekte, einschließlich der Bewertung des Vermögens. So kann in den meisten Fällen erhebliches Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.

Steuerrecht

Unsere Leistungen

  • Nationale und internationale Steuergestaltung
  • Steuerliche Optimierung Ihres Vermögens
  • Erstellung steueroptimierter Übergabekonzepte
  • Vertretung gegenüber Finanzämtern und Gerichten in sämtlichen Phasen der Besteuerung
  • Immobilien- und Unternehmensbewertungen
  • Erstellung von Steuererklärungen (Erbschaft- und Schenkungssteuer/Einkommensteuer)
  • Begleitung von Selbstanzeigen
  • Ergänzende Beratung / Erstellung von Zweitmeinungen
  • Besteuerung von Kunst

Steueroptimierte Weitergabe: Steuerklassen und Freibeträge

Ist zu erwarten, dass Freibeträge deutlich überschritten werden, sollte frühzeitig eine strategisch steueroptimierte Testamentsgestaltung erfolgen und gegebenenfalls ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten steuergünstig übertragen werden. So kann die zu erwartende Steuerlast so gering wie möglich gehalten werden.

Erwerber Steuerklasse Pers. Freibetrag
Ehepartner/Lebenspartner 1 500.000 Euro
Kind/Stiefkind, Enkel (falls Eltern verstorben sind) 1 400.000 Euro
Enkel (falls Eltern noch leben) 1 200.000 Euro
Eltern und Großeltern 1 100.000 Euro
Eltern und Großeltern bei Erwerb durch Schenkung 2 20.000 Euro
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern,
geschiedene Ehepartner bei Erwerb durch Schenkung
2 20.000 Euro
Alle übrigen Erben 3 20.000 Euro

Erbschaftsteuer: Auswahl an Verschonungsmöglichkeiten

Vermögensgegenstände Verschonungsmöglichkeit
Hausrat Steuerbefreiung bis 41.000 Euro
PKW Steuerbefreiung bis 12.000 Euro
Familienheim Steuerbefreiung bis zu 100 %

Anwälte für Steuerrecht, Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Mandanten erwarten erstklassige Beratung im Steuerrecht. Als Rechtsanwälte für ErbrechtSteuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht werden wir höchsten Ansprüchen gerecht. Um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse zu verstehen, möchten wir Sie kennenlernen, um mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in München.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Markus Schuhmann

Dr. Markus Schuhmann

Rechtsanwalt, Kanzleileitung

  • Fachanwalt für Erbrecht,
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Fachanwalt Steuerrecht
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Team:

Dr. Markus Schuhmann

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Rechtsanwalt, Kanzleileitung

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Rebecca Asgari, Anwältin bei Schuhmann Rechtswanwaelte

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Adrian Oswald, Rechtsanwalt für Erbrecht bei Schuhmann Rechtsanwälte

Adrian Oswald

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Kerstin Neubert Anwältin bei Schuhmann Rechtswanwaelte

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Anna Weichselgartner, Anwältin bei Schuhmann Rechtswanwaelte

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