Oberstes Ziel einer gelungenen Nachfolgeplanung sollte sein, das Familienvermögen langfristig zu erhalten und flexibel zu verwalten. Oft kann dieses Ziel durch herkömmliche erbrechtliche Lösungen nur schwer erreicht werden: Neben dem Wunsch, sein Vermögen gerecht unter den eigenen Kindern zu verteilen, steht oft die Befürchtung, hierdurch eine konfliktträchtige Erbengemeinschaft zu schaffen. Will man den Bestand des Vermögens dauerhaft sichern, muss zudem verhindert werden, dass die eigenen Erben das Familienvermögen nach Erhalt direkt „versilbern“. Hier kann die Errichtung einer Familiengesellschaft (auch Familienpool genannt) zu Lebzeiten oder auch erst zum Zeitpunkt des Todes eine geeignete Lösung sein.

 

Familiengesellschaft – was bedeutet das?

Familiengesellschaften eignen sich sowohl für die Nachfolgeplanung bezüglich des Betriebsvermögens wie auch des Privatvermögens.

Bei der Familiengesellschaft werden Vermögensgegenstände nicht einzeln auf Familienmitglieder der nachfolgenden Generation übertragen.

Vielmehr wird zunächst durch den künftigen Schenker (oft unter Beteiligung des Ehepartners) eine Personengesellschaft gegründet.

Die Wahl der Gesellschaftsform ist für eine optimale Planung entscheidend. In Betracht kommen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die KG, GmbH oder die GmbH & Co. KG.

In einem zweiten Schritt wird das gesamte Vermögen auf die Gesellschaft übertragen.

Anschließend werden die Gesellschaftsanteile an die anderen Familienmitglieder verschenkt, wobei sich der Schenker einen Gesellschaftsanteil zurückbehalten kann.

 

Das kommt auf Sie zu

Kommt für Sie die Gründung einer Familiengesellschaft in Betracht, ist zunächst die Wahl der für Sie (und ggf. Ihr Unternehmen) richtigen Gesellschaftsform entscheidend.

Bei der Einbringung von Immobilienvermögen in die Gesellschaft bedarf es einer notariellen Beurkundung des Einbringungsvertrages und die Eintragung der Gesellschaft in das Grundbuch.

Sie müssen sich entscheiden, wie viele Anteile Sie aus der Hand geben wollen und bereits übertragen wollen. In jedem Fall sollten Sie sich die Kontrolle über Ihr Vermögen dadurch erhalten, dass Sie sich im Gesellschaftsvertrag – unabhängig von der Höhe Ihrer Beteiligung – die Geschäftsführungsbefugnis und bestimmte Stimmrechte zusichern.

In jedem Verfahrensschritt ist schließlich die Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte unerlässlich für ein gelungenes Familienpool-Konzept.

Wie geht es weiter?

Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserer langjährigen Erfahrung sowie unserer erb- und steuerrechtlichen Kompetenz unterstützen wir Sie bei der

  • Festlegung Ihrer Ziele für Familie sowie Unternehmen und Vermögen
  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform (GbR, KG, GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der individuellen familiären Gegebenheiten
  • Gründung der Gesellschaft und Eintragung ins Handelsregister
  • Einbringung des zu schützenden Vermögens (z.B. Grundstück) in die Gesellschaft
  • Übertragung der Gesellschaftsanteile auf die einzelnen Familienmitglieder
  • Berücksichtigung der schenkungsteuerrechtlichen Aspekte

Ein guter Rat hilft

Wir glauben nicht, dass Jeder alles kann. Deshalb haben wir uns konsequent auf die Gebiete des Erbrechts und des Steuerrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Wir möchten Sie kennenlernen, um Ihre persönliche Situation, Ihre Bedürfnisse und Ihre Erwartungen zu verstehen und mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Vorgehensweise zu erarbeiten.

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