Verstirbt der Inhaber eines Unternehmens, zeigt sich, ob er sich zu Lebzeiten ausreichend Gedanken über seine Nachfolge gemacht hat. Nicht selten ist der Fortbestand eines Unternehmens von einer gelungenen Nachfolgeplanung abhängig: Durch konkrete Regelungen und Vollmachten muss die reibungslose Weiterführung des Unternehmens während der Abwicklungsphase sichergestellt werden. Neben erb- und gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsansprüchen droht die Erbschaftsteuerlast den Liquiditätsfluss des Unternehmens zu gefährden. Führen die richtigen Personen Ihr Unternehmen fort?

 

Die gelungene Unternehmensnachfolge – was ist wichtig?

Es ist nicht allein damit getan, einen geeigneten Nachfolger für Ihr Unternehmen zu bestimmen. Daneben ist es oberstes Ziel, Ihre Familie bzw. den Teil, der nicht in das Unternehmen eintreten soll, finanziell abzusichern. Dabei stellt das Testament nur eine Säule einer gelungenen Nachfolgeplanung dar.

Zusätzlich ist es entscheidend, die Vermögensüberleitung auf die nächste Generation durch Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen und der Überprüfung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen, zu realisieren.

Denn nur wenn Sie zu Lebzeiten vorsorgen, können Sie sichergehen, dass Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne weitergeführt wird und Ihre Familie auch nach Ihrem Tode versorgt ist.

 

Das kommt auf Sie zu

Entschließen Sie sich dazu, Ihre eigene Nachfolge zu planen, so müssen Sie eine Reihe von Überlegungen anstellen:

Ob Ihre Erben tatsächlich auch Ihre Unternehmensnachfolger werden können, hängt auch von der Ausgestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages ab. Die Abfassung eines Testamentes darf nie ohne Blick auf den Gesellschaftsvertrag erfolgen und umgekehrt!

Sollen Ihre Kinder in Ihr Unternehmen eintreten und sind sie dazu noch nicht in der Lage (z.B. weil sie minderjährig sind), muss die Verwaltung bis zu deren Volljährigkeit oder bis zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. durch Testamentsvollstreckung) sichergestellt werden.

Sind Ihre gesetzlichen Erben nicht Teil Ihres Nachfolgekonzepts, so kann durch den Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen eine finanzielle Belastung Ihrer Erben und auch eine Belastung Ihres Unternehmens verhindert werden.

Nicht selten ist bereits die lebzeitige Übertragung eines Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sinnvoll.

Schließlich ist die Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte unerlässlich für die gelungene Nachfolgeplanung.

Wie geht es weiter?

Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserer langjährigen Erfahrung sowie unserer erb- und gesellschaftsrechtlichen Kompetenz unterstützen wir Sie bei der

  • Festlegung Ihrer Ziele für Ihr Unternehmen und Ihre Familie
  • Gestaltung Ihres Unternehmertestaments sowie der Abstimmung mit Ihrem Gesellschaftsvertrag
  • ertrag- und erbschaftsteueroptimierten Nachfolgeplanung
  • Erstellung und dem Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Verwaltung Ihres Unternehmens im Rahmen der Testamentsvollstreckung oder Nachlassabwicklung
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit Ihres Nachfolgers durch postmortale Vollmachten

 

Lassen Sie sich von uns beraten, um die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihrer Familie zu sichern.

Ein guter Rat hilft

Wir glauben nicht, dass Jeder alles kann. Deshalb haben wir uns konsequent auf die Gebiete des Erbrechts und des Steuerrechts sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Wir möchten Sie kennenlernen, um Ihre persönliche Situation, Ihre Bedürfnisse und Ihre Erwartungen zu verstehen und mit Ihnen im Gespräch eine individuelle Vorgehensweise zu erarbeiten. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

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