Rechtsanwalt
Alexander Meier ist in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge sowie im Erbrecht tätig. Er berät unsere Mandanten zu Gesellschaftsgründungen und -änderungen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten. Im Erbrecht entwirft er Testamente und setzt Ansprüche außergerichtlich oder prozessual durch.
Ausbildung und bisherige Tätigkeit
- Referendartätigkeit in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht in Nürnberg und Bangkok, Thailand
- Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht